Mitglied werden
Aufgrund der Rechtsform der Genossenschaft bedarf die Anmietung einer Wohnung den Erwerb der Mitgliedschaft und die Übernahme von Geschäftsanteilen. Ein Geschäftsanteil beläuft sich auf 52 €. Die Anzahl der zu übernehmenden Anteile richtet sich nach der Wohnungsgröße. Über den einen Pflichtanteil gemäß § 17 Ziff. 2) Satz 1 der Satzung hinaus sind folgende weitere Geschäftsanteile zu übernehmen:
| Wohnungsgröße | Anteile |
| bis 49 m² | 14 |
| 50-59 m² | 17 |
| 60-79 m² | 20 |
| 80-120 m² | 24 |
Der Erwerb weiterer Anteile ist bis zu einer Höchstzahl von 1.000 Anteilen möglich.
Die Mitglieder üben ihre Rechte und Angelegenheiten der Genossenschaft durch die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung und soweit sie als Vertreter gewählt werden, gemeinschaftlich in der Vertreterversammlung durch Beschlussfassung aus. Sie bewirken dadurch, dass die Genossenschaft ihre Aufgaben erfüllen kann.
Über die Ausschüttung einer Dividende, die bis zu 4 % auf das eingezahlte Geschäftsguthaben betragen kann, beschließt die Vertreterversammlung. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann zum Ende des auf die Kündigung der Mitgliedschaft folgenden Geschäftsjahres erfolgen.
Im Downloadbereich können Sie Informationen zur Abgeltungssteuer und ein Formular zum Freistellungsauftrag als pdf-Datei herunterladen.
Frau Hartwig 0931 / 3 09 83-46 |
